Kostenübernahme für Hörgeräte 2026: Das zahlen die Krankenkassen

Hörgeräte sind für viele Menschen in Deutschland unverzichtbar, doch die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist oft unklar. Was ändert sich 2026 bei den Zuschüssen, wer profitiert von neuen Regelungen und welche Zusatzkosten entstehen? Alle Infos zur Finanzierung 2026.

Kostenübernahme für Hörgeräte 2026: Das zahlen die Krankenkassen

In Deutschland ist die Versorgung mit Hörgeräten Teil der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kassen finanzieren in der Regel eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung über vertraglich vereinbarte Festbeträge pro Ohr. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt von Verträgen mit Hörakustikbetrieben sowie individuellen Anforderungen ab. Ab 2026 bleibt maßgeblich, dass die medizinische Notwendigkeit vorliegt und die Versorgung den anerkannten Standards entspricht.

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine medizinische Beratung dar. Bitte wenden Sie sich für persönliche Empfehlungen und Behandlungen an eine qualifizierte medizinische Fachkraft.

Gesetzliche Grundlage zur Kostenübernahme

Die Rechtsgrundlage bildet das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, insbesondere die Hilfsmittelversorgung nach § 33. Hörgeräte sind im Hilfsmittelverzeichnis gelistet und werden über Verträge der Krankenkassen mit Hörakustikern geregelt. Üblich ist eine Versorgungsdauer von sechs Jahren mit Service und Reparaturleistungen im Rahmen der vertraglichen Regelungen. Versicherte leisten die gesetzliche Zuzahlung, meist 10 Euro je Hörgerät, sofern keine Befreiung vorliegt. Bei Kindern und Jugendlichen gelten besondere Regelungen, häufig ohne gesetzliche Zuzahlung.

Zuschüsse für Hörgeräte ab 2026 – wie hoch

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den Festbeträgen pro Ohr, die je nach Kasse und Vertrag variieren können. In der Praxis liegt der durch die Krankenkasse finanzierte Anteil häufig im Bereich von rund 700 bis 900 Euro pro Ohr für ein Kassenmodell, zuzüglich üblicher Leistungen wie Otoplastik und mehrjährigem Servicepaket, soweit vertraglich eingeschlossen. Höherwertige Geräte mit zusätzlichen Komfortfunktionen können einen Eigenanteil erfordern, der stark vom gewählten Modell und Leistungsumfang abhängt.

Voraussetzungen für die Erstattung

Voraussetzung ist eine medizinische Indikation. Diese wird durch eine HNO-ärztliche Untersuchung und Verordnung festgestellt, zum Beispiel anhand des Audiogramms und der Sprachverständlichkeit. Die Versorgung muss den individuellen Hörbedarf decken und wirtschaftlich sein. Ein höherwertiges Gerät über den Festbetrag hinaus kann erstattet werden, wenn ein nachweisbarer medizinischer Mehrnutzen besteht und die Krankenkasse dem zustimmt. Für Versicherte mit Zuzahlungsbefreiung gelten die entsprechenden Befreiungsregeln.

Antrag bei der Krankenkasse – Ablauf

Der typische Ablauf beginnt mit dem Termin bei der HNO-Ärztin oder dem HNO-Arzt und einer Verordnung für eine Hörgeräteversorgung. Mit dieser Verordnung gehen Versicherte zu einem Hörakustikbetrieb, der Testgeräte anpasst und eine Dokumentation zum Hörerfolg erstellt. Der Akustiker übermittelt bei Bedarf einen Kostenvoranschlag an die Krankenkasse, insbesondere wenn ein Gerät mit Mehrkosten in Frage kommt. Nach Prüfung erhält man die Entscheidung. Anschließend folgt die Feinanpassung, eine mehrwöchige Probephase und die endgültige Abgabe. Die Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgt in der Regel direkt über den Akustiker, Versicherte zahlen Zuzahlung und gegebenenfalls Eigenanteil.

Auswahl von Hörgeräten und Eigenanteil – Tipps

  • Aufklärung einholen: Verlangen Sie immer die Vorstellung eines Kassenmodells ohne Eigenanteil zusätzlich zu höherwertigen Alternativen. So lässt sich der Nutzen von Komfortfunktionen realistisch beurteilen.
  • Bedarf klären: Sprechen Sie konkrete Hörsituationen an, etwa Gespräche in größeren Runden, Telefonate, Streaming oder Meetings. Das hilft, Funktionen zielgerichtet zu wählen.
  • Passform und Bauform: Hinter dem Ohr BTE, RIC oder Im Ohr ITE haben unterschiedliche Vor- und Nachteile bei Tragekomfort, Diskretion und Pflege. Probetragen ist entscheidend.
  • Energieversorgung: Batterien oder wiederaufladbare Akkus haben unterschiedliche Folgekosten und Handhabung. Fragen Sie nach Ladezyklen und Garantien.
  • Serviceumfang: Prüfen Sie, welche Nachbetreuung, Reparaturen und Hörtests im Vertrag enthalten sind und wie lange der Servicezeitraum läuft. Lassen Sie sich die Kosten späterer Upgrades oder Ersatzgeräte erklären.
  • Transparenz beim Eigenanteil: Lassen Sie sich alle Positionen schriftlich aufschlüsseln und vergleichen Sie Angebote mehrerer Akustikbetriebe in Ihrer Region.

Kostenüberblick und Kassenbeispiele 2026

Die folgende Übersicht zeigt typische Größenordnungen, wie sie in der Praxis bei großen gesetzlichen Krankenkassen auftreten können. Exakte Beträge hängen von regionalen Verträgen mit Hörakustikern und individuellen Anforderungen ab. Die Beispiele dienen der Orientierung und ersetzen keine Auskunft der jeweiligen Krankenkasse.


Produkt oder Leistung Anbieter Kostenschätzung
Kassenmodell BTE oder RIC inkl. Basis-Service Techniker Krankenkasse TK Festbetrag typischerweise 700–900 Euro pro Ohr, gesetzliche Zuzahlung 10 Euro
Kassenmodell inkl. Otoplastik AOK Bayern Otoplastik häufig 30–60 Euro pro Ohr, je nach Vertrag im Festbetrag enthalten oder separat kalkuliert
Kassenmodell inkl. Reparatur und Nachbetreuung Barmer Service und Reparaturen häufig vertraglich abgedeckt, teils jährliche Pauschalen im zweistelligen Bereich
Höherwertiges Gerät mit Komfortfunktionen DAK Gesundheit Eigenanteil je nach Modell häufig 300–2.000 Euro pro Ohr zusätzlich zum Festbetrag
Pädiatrische Versorgung altersgerecht pronova BKK Erweiterte Leistungen möglich, gesetzliche Zuzahlung entfällt bei Kindern, Eigenanteil abhängig von Modell und Bedarf

Die in diesem Artikel genannten Preise, Tarife oder Kostenschätzungen basieren auf den aktuell verfügbaren Informationen, können sich jedoch im Laufe der Zeit ändern. Unabhängige Recherchen werden empfohlen, bevor finanzielle Entscheidungen getroffen werden.


Fazit

Für die Kostenübernahme von Hörgeräten gilt in Deutschland auch ab 2026 die bekannte Logik der Hilfsmittelversorgung inklusive Festbeträgen, Zuzahlung und vertraglich geregelten Serviceleistungen. Der tatsächliche Zuschuss richtet sich nach Kassenverträgen und individuellem Bedarf. Wer Diagnostik, Testphase und Kostenvoranschlag sorgfältig dokumentiert, erhält eine passende und wirtschaftliche Versorgung. Ein informierter Vergleich bei lokalen Hörakustikern hilft, Funktionen und möglichen Eigenanteil realistisch einzuschätzen.